Neurologie

Was ist eine Neurologin / Nervenärztin?

Die Neurologie beschäftigt sich mit dem Aufbau, der Funktion und den Erkrankungen des Nervensystems.

Eine Neurologin ist daher eine Fachärztin, die auf die Erkennung und Behandlung von Fehlfunktionen oder Funktionsausfällen des Gehirns, des Rückenmarks, der Sinnesorgane, der Nerven und der Muskulatur spezialisiert ist. Ein weiteres Gebiet sind die nicht-organisch, d.h. psychisch bedingten Lähmungen, Gefühlsstörungen und Schmerzen. Unabhängig von den organischen Beschwerden beschäftigt sich eine Neurologin immer auch mit der Gesamtperson des Patienten.

Zu den neurologischen Erkrankungen zählen eine Vielzahl von Krankheiten unterschiedlicher Ursache. Entzündungen des Gehirns, des Rückenmarks oder des Nervensystems können Erkrankungen wie eine Hirn- oder Hirnhautentzündung oder die Multiple Sklerose verursachen. Ein Schlaganfall ist dagegen die Folge einer Durchblutungsstörung. Verletzungen an Gehirn, Rückenmark oder Nervensystem verursachen Erkrankungen wie ein Schädel-Hirn-Trauma. Auch ein Bandscheibenvorfall und seine Folgen werden von Neurologen behandelt, Kopfschmerzen wie Migräne fallen ebenfalls in das Spezialgebiet einer Neurologin.

Anamnese

Am Anfang eines Besuchs bei der Neurologin steht immer ein ausführliches ärztliches Gespräch (Anamnese). Innerhalb dieses Gespräches teilen Sie Ihre Krankheitsvorgeschichte zu allgemeinen Aspekten (z.B. Vorerkrankungen und Operationen) und Ihre aktuellen Beschwerden mit. Diese Anamnese liefert wichtige diagnostische Hinweise und Ansatzpunkte für weitere Untersuchungen.

Neurologische Untersuchung

Die neurologische Untersuchung ist nach dem Erheben der Anamnese der nächste Schritt, um Ausfälle und Funktionsabweichungen des Nervensystems zu erkennen. Sie bildet die Grundlage jeder neurologischen Diagnostik. In den meisten Fällen kann eine Verdachtsdiagnose gestellt werden. Weiterführende sogenannte apparative Untersuchungen (z.B. Ultraschall, Computertomographie, Magnetresonanz-Untersuchung, EEG bzw. Hirnstrombild, Nervenleitgeschwindigkeit) sollten daher immer erst im Anschluss erfolgen.

Die neurologische Untersuchung gliedert sich auf in die genaue Betrachtung des Patienten (Inspektion), das Untersuchen der Hirnnerven, die Prüfung der Reflexe, die Testung der Muskelkraft und der Bewegungsabläufe, die Sensibilitätsprüfung, die Untersuchung der vegetativen Funktionen und die Feststellung des psychischen Befundes.